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Bundessteuerberaterkammer: Dringender Appell an die Bundes­regierung – Unab­hängigkeit der Steuer­beratung schützen

Bundessteuerberaterkammer, Presse­­mitteilung 13/2025 vom 26.9.2025

Anlässlich des jüngst vorgelegten Referenten­entwurfs zum Neun­ten Steuerberatungs­änderungsgesetz (9. StBÄndG), beschlossen die Delegierten der 112. Bundeskammer­versammlung am 23. September 2025 einstimmig die Reso­lution „Rechtsstaatliche Unab­hängigkeit sichern – Umgehung des Fremd­besitzverbots beenden“.

Die Bundessteuer­beraterkammer (BStBK) fordert hierin die Bundes­regierung auf, die Umgehung des Fremdbesitz­verbots durch ausländische Wirtschafts­prüfungs­gesellschaften im 9. StBÄndG klar und rechtssicher auszu­schließen Es gilt die Unab­hängigkeit, den Mandanten­schutz und die Funktions­fähigkeit der Steuerrechts­pflege zu sichern.

BStBK-Präsident Hartmut Schwab appelliert an die Bundes­regierung „Die unabhängige Steuer­beratung darf nicht zum Spielball von Private Equity werden. Wir wollen keine Monopol­bildung in der Steuer­beratung. Das widerspricht den Grund­festen des Freien Berufs. Unser Berufsstand ist so vielfältig wie seine Mandanten und Mitarbeiter. So sind wir mit unseren über 100.000 Mitgliedern auch in ländlichen Regionen wichtige Arbeit­geber. Wir fordern die Bundes­regierung auf, die Umgehung des Fremd­besitzverbots eindeutig und rechtssicher auszu­schließen.“

Der Wortlaut der Resolution der 112. Bundeskammer­versammlung:

„An die Bundes­regierung

Die Bundeskammer­versammlung der BStBK fordert die Bundes­regierung auf, im Neunten Steuerberatungs­änderungs­gesetz (9. StBÄndG) die Umgehung des Fremdbesitz­verbots durch aus­ländische Wirtschafts­prüfungs­gesellschaften eindeutig und rechtssicher auszu­schließen.

Steuerbe­raterinnen und Steuer­berater sind Organ der Steuer­rechtspflege, wie auch die Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte Organ der Rechtspflege sind. Der Berufsstand steht für Unab­hängigkeit, Verschwiegenheit und Gewissen­haftigkeit. Er hat schon immer gezeigt, dass auf ihn auch in schweren Krisen (wie in der Corona-Pandemie) Verlass ist. Zudem ist er eine wichtige Stütze für den Mittel­stand – das Rückgrat der deutschen Wirt­schaft.

Doch all dies ist durch die Reform des Berufs­rechts der Berufs­ausübungs­gesellschaften im Jahr 2022 gefährdet. Denn weil in einigen Ländern Finanz­investoren Wirtschafts­prüfungs­gesellschaften erwerben können, wollen sie auch über solche Struk­turen mittelbar Einfluss auf deutsche steuer­beratende Berufsaus­übungs- bzw. Steuerberatungs­gesellschaften nehmen.

Das steht im Gegensatz zur berufs­rechtlichen Grundent­scheidung des Gesetzgebers aus dem Jahr 2022, das Fremd­besitzverbot zu erhalten, und birgt erhebliche Risiken für Unab­hängigkeit, Ver­braucher- und Mandanten­schutz sowie die Funktions­fähigkeit der Steuer­rechtspflege.

Berlin, 23. Sep­tember 2025“

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