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Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung

Generalzolldirektion 4.3.2021

Das Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG wurde aktualisiert. Im Abschnitt VI "Stromentnahmen in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist (insbesondere Müllverbrennungsanlagen)" wurden Ausführungen zur Differenzierung des Haupt- und Nebenzwecks von Anlagen, in denen Strom erzeugt wird, aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Ausführungen zu den "Sowieso-Entnahmen" für den Hauptzweck der Anlage überarbeitet, um zu verdeutlichen, wann eine Steuerbegünstigung vorliegt.

Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung [PDF, 515 kB (Datei ist nicht barrierefrei)]

Quelle: www.zoll.de

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