Informationen zum Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (7. KraftStÄndG)
Generalzolldirektion, Fachmeldung vom 23.10.2020
Neuer Steuertarif ab 1. Januar 2021 für erstmals zugelassene Pkw mit Verbrennungsmotoren
Befristete Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw
Verlängerung des Gewährungszeitraums der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge
Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht
Das 7. KraftStÄndG ist am 23. Oktober 2020 in Kraft getreten. Mit dem 7. KraftStÄndG werden unter anderem Maßnahmen umgesetzt, die das Klimaschutzprogramm 2030 und das Konjunkturpaket der Bundesregierung vorgesehen haben.