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Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Bundesministerium der Finanzen 28.3.2013

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurde in § 17a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) die sogenannte Gelangensbestätigung eingeführt. Diese wurde als regelmäßig einzige Möglichkeit für Unternehmer geschaffen, die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b, § 6a UStG) nachzuweisen. Die Anwendung dieser Regelung hat in der Praxis allerdings zu Schwierigkeiten geführt. Mit der Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vom 25. März 2013 (BGBl. I S. 602) wird der bisherige § 17a UStDV neu gefasst, um den betroffenen Unternehmern eine einfache und rechtssichere Nachweisführung zu ermöglichen.

Auf den Internetseiten des BGBl:

 

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