Skip to main content
  • Die SIS-Datenbank Steuerrecht: Übersichtlich, intutiv, fokussiert - und unschlagbar günstig!

Dienstfahrrad kann steuerfrei sein

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 16.4.2019 (hib 426/2019)

Die Überlassung eines Fahrrads an einen Arbeitnehmer ist seit 2019 steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9172 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8656 [pdf]) hin. Mit dem Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" sollten Gehaltsumwandlungen ausgeschlossen werden. Es solle honoriert werden, dass der Arbeitgeber eine echte Zusatzleistung erbringe und nicht im Gegenzug das Bruttoentgelt absenke.
 

Die SIS-Datenbank Steuerrecht. Alles für Ihre tägliche Recherche.