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Bundesrechnungshof zu Kassen-Nachschau und Meldesystem für Umsatzsteuer

Bundesrechnungshof, Auszug aus der Pressemitteilung vom 5.5.2025 zum Ergänzungsband der Bemerkungen 2024

Der Bundesrechnungshof legt in einem Ergänzungsband zu den Bemerkungen 2024 neue Prüfungsergebnisse vor. „Wir bringen aktuelle Prüfungsergebnisse in das parlamentarische Entlastungsverfahren ein. Mit unseren Feststellungen machen wir Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung transparent. Unsere Empfehlungen geben dem Parlament Ansatzpunkte, um korrigierend einzugreifen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. Die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag. Sie werden vom Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses beraten.

„Es geht darum, die Haushaltsmittel des Bundes zielgerichtet einzusetzen. Jeder Euro muss nachgewiesen Wirksamkeit erzielen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Effektivität und Effizienz, müssen beachtet werden. Dies gilt umso mehr angesichts des wachsenden Schuldenbergs“, so Scheller.

Die aktuelle Ergänzung (Bemerkungen 2024 – Ergänzungsband) umfasst unter anderem die folgenden Beiträge:

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Steuern

Milliardenbetrug eindämmen: Kassen-Nachschau stärken (NR. 31)

Dem Fiskus entgehen durch Steuerbetrug in bargeldintensiven Branchen jährlich Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Angesichts von Betrugsquoten von bis zu 80 % finden Kontrollen viel zu selten statt.

Um die Besteuerung zu sichern, schuf der Gesetzgeber das Kontrollinstrument der Kassen-Nachschau. Ihr sollen jährlich 2,4 % aller Betriebe unterliegen. Das wären lediglich rund 190 000 pro Jahr. Jeder Betrieb müsste damit durchschnittlich nur alle 42 Jahre mit einer Kassen-Nachschau rechnen. Tatsächlich schafft die Finanzverwaltung aber höchstens 15 000 pro Jahr. Für unehrliche Steuerpflichtige besteht also kaum ein Risiko, entdeckt zu werden. Eine präventive Wirkung kann die Kassen-Nachschau so nicht entfalten.

Die Finanzverwaltungen dürfen seit dem Jahr 2018 die ordnungsgemäße Aufzeichnung von Kasseneinnahmen und -ausgaben unangekündigt in Betriebs- und Geschäftsräumen prüfen. Diese Möglichkeit wird bundesweit viel zu wenig genutzt und variiert stark von Bundesland zu Bundesland. Dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist es nicht gelungen, mit den Bundesländern Ziele für die Zahl der Kassen-Nachschauen und Grundlagen einer einheitlichen Ausgestaltung zu vereinbaren. Es hat diese Bemühungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Für den Bundesrechnungshof ist das nicht hinnehmbar. Das BMF muss die milliardenhohen Steuerausfälle in bargeldintensiven Branchen entschlossen eindämmen.

Betrugsbekämpfung: BMF muss Meldesystem für Umsatzsteuer voranbringen (NR. 29)

Das BMF riskiert, mit der fristgerechten Einführung eines nationalen Meldesystems für Umsätze zwischen Unternehmen zu scheitern. Damit droht Deutschland, in der Europäischen Union den Anschluss bei der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zu verlieren. Andere Mitgliedstaaten sind bei der Entwicklung nationaler Meldesysteme weit voraus. Es besteht die Gefahr, dass sich Umsatzsteuerbetrug aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland verlagert.

Die Planungen, insbesondere die notwendigen Gesetzesänderungen, muss das BMF nun zügig voranbringen. Mit dem Meldesystem sollen steuerrelevante Daten aus eRechnungen direkt an die Finanzbehörden übermittelt werden. Es wäre ein neues Instrument zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug, der jährlich Steuerausfälle in Milliardenhöhe verursacht. Das Meldesystem soll bis zum 1. Juli 2030 umgesetzt sein.

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bundesrechnungshof.de

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