Mitgliedstaaten aktualisieren EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Rat der EU, Pressemitteilung vom 10.10.2025
Der Rat hat heute die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Die Liste umfasst dieselben elf Länder und Gebiete wie zuvor:
- Amerikanisch-Samoa
- Anguilla
- Fidschi
- Guam
- Palau
- Panama
- Russland
- Samoa
- Trinidad und Tobago
- die Amerikanischen Jungferninseln
- Vanuatu
Die aufgeführten Länder fallen unter das Überprüfungsverfahren der EU.
Die letzte Aktualisierungsrunde der Liste weist zwar positive Entwicklungen auf, der Rat bedauert jedoch, dass diese Länder und Gebiete in Steuerfragen noch nicht in jeder Hinsicht kooperativ sind, und ersucht sie, ihren Rechtsrahmen zu verbessern, um die offenen Fragen zu klären.
Dokument zum Sachstand (Anhang II)
Zusätzlich zur Liste nicht kooperativer Steuergebiete hat der Rat das übliche Dokument zum Sachstand (Anhang II) gebilligt, in dem die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder wiedergegeben sind, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten.
Damit soll die laufende konstruktive Arbeit im Steuerbereich anerkannt und der positive Ansatz kooperativer Länder und Gebiete bei der Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gefördert werden.
Eines der Gebiete (Vietnam) hat seine Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung von Standards für die länderbezogene Berichterstattung für multinationale Unternehmen, die in dem Land tätig sind, erfüllt, und wird nun aus dem Dokument zum Sachstand gestrichen.
Grönland, Jordanien und Marokko wiederum haben sich verpflichtet, die Umsetzung bezüglich desselben Kriteriums zu verbessern. Montenegro verpflichtete sich, seinen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zu verbessern und auf Anfrage steuerliche Informationen auszutauschen. Diese Verpflichtungen werden in das Dokument über den Sachstand aufgenommen.
Hintergrund
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wurde im Dezember 2017 eingeführt. Sie ist Teil der externen Strategie der EU für Besteuerung und somit der Bemühungen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern.
Länder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe vom Rat festgelegter Kriterien bewertet. Dazu gehören Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.
Der Vorsitz der Gruppe „Verhaltenskodex“ führt bei Bedarf politische und verfahrenstechnische Dialoge mit einschlägigen internationalen Organisationen sowie Ländern und Gebieten.
Die Arbeit an der Liste ist ein dynamischer Prozess. Seit 2020 wird sie zweimal im Jahr vom Rat aktualisiert. Die nächste Überarbeitung der Liste ist für Februar 2026 geplant.
Die Liste ist in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke enthalten. In Anhang II (Dokument zum Sachstand) sind die kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt, die ihre Steuerpolitik oder die diesbezügliche Zusammenarbeit weiter verbessert haben.
Die Beschlüsse des Rates bezüglich der Liste werden von der Ratsgruppe „Verhaltenskodex“ vorbereitet, die auch für die Überwachung steuerlicher Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zuständig ist. Die Gruppe „Verhaltenskodex“ arbeitet eng mit internationalen Gremien wie etwa dem OECD-Forum über schädliche Steuerpraktiken (Forum on Harmful Tax Practices – FHTP) zusammen, um verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit zu fördern.