Aufgrund des Abkommens zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31.05.2013 (
FATCA) sind die deutschen Finanzinstitute ab dem Kalenderjahr 2014 verpflichtet, Finanzkonten mit
US-Bezug an das
BZSt zu melden, welches die entsprechenden Daten an die
US-amerikanische Steuerbehörde
IRS weiterleitet.
Weitere Informationen auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern: