IDW veröffentlicht Factsheet zur EU-Entwaldungsverordnung
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Presseinformation 4/2025 vom 9.5.2025
Die EU-Entwaldungsverordnung schreibt Unternehmen strenge Sorgfaltspflichten vor, um entwaldungsfreie Lieferketten zu gewährleisten. Das aktuelle IDW Factsheet gibt einen Überblick über deren Anforderungen und erste nützliche Hinweise. Unternehmen sollten sich zeitnah mit der EU-Entwaldungsverordnung befassen, da diese Ende 2025 in Kraft tritt.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat ein Factsheet zur EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 veröffentlicht. Darin werden kompakt die wichtigsten Punkte dieser EU-Verordnung beschrieben, die am 30. Dezember 2025 in Kraft tritt und Unternehmen aus verschiedenen Branchen, darunter Fleisch, Futter- und Lebensmittel, Bau und Möbel sowie Papier und Verpackung betrifft. „Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der EU-Entwaldungsverordnung beschäftigen und mit erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen beginnen. Zwar wollen EU und die Bundesregierung den damit verbundenen Bürokratieaufwand noch einmal hinterfragen, dennoch sollten Unternehmen die verbleibende Zeit nutzen, um ggfs. ihre Systeme anzupassen und Compliance sicherzustellen“, empfiehlt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW.
Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, die Entwaldung weltweit zu bekämpfen und entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern. Unternehmen, die relevante Erzeugnisse, wie Kaffee, Schokolade, Holz oder Reifen, in Verkehr bringen, auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU ausführen, müssen künftig strenge Sorgfaltspflichten erfüllen. Dazu gehören Informationsanforderungen, die Durchführung einer Risikobewertung, Maßnahmen zur Risikominderung und Berichterstattungspflichten.
Das neue Factsheet des IDW bietet eine Übersicht über die Anforderungen, die sich aus der EU-Verordnung ergeben. Es erläutert erste notwendige Schritte, die Unternehmen angehen sollten, um die Konformität ihrer Produkte sicherzustellen und die Risiken der Entwaldung zu minimieren. Zudem werden praktische Empfehlungen gegeben, wie sich Unternehmen auch mithilfe ihrer Wirtschaftsprüfer auf die neuen Regelungen vorbereiten können. Wichtige Inhalte:
- Geltungsbereich der Verordnung: Die EU-Verordnung betrifft Unternehmen, die relevante Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen oder bereitstellen oder aus der EU ausführen, unabhängig von Rechtsform, Größe, Sitz oder Umsatz.
- Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen Informationen sammeln, Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.
- Berichterstattung: Nicht-KMU müssen jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichtregelungen berichten.
- Sanktionen: Bei Verstößen gegen die EU-Verordnung drohen Geldstrafen, Einziehung relevanter Erzeugnisse oder Gewinnabschöpfung.
Vorstandssprecherin Melanie Sack: „Die EU-Entwaldungsverordnung bietet eine Chance, aktiv zur Bekämpfung der globalen Entwaldung beizutragen. Sowohl EU als auch die neue Bundesregierung prüfen aber noch, wie der Umsetzungsaufwand möglichst geringgehalten werden kann. Es ist also jetzt für die betroffenen Unternehmen eine besondere Herausforderung bei noch großer Rechtsunsicherheit schon in die Umsetzungsphase zu gehen.“