Die Amtshilferichtlinie der Europäischen Kommission soll neu gefasst werden. Damit sollen auch Konsequenzen aus den sogenannten „
Tax Rulings“ (Vereinbarungen von Unternehmen mit EU-Mitgliedsländern über Steuern) gezogen werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4517
[pdf]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4111
[pdf]). Einige Mitgliedsländer der EU hätten die Einbeziehung von „
Tax Rulings“ in die Amtshilferichtlinie als zu weitgehende Interpretation der Richtlinie angesehen. Mit der Neufassung solle der Informationsaustausch bei der Erteilung von „
Tax Rulings“ die möglicherweise die Besteuerung in einem anderen EU-Land tangieren würden, „verbindlich und eindeutig“ für alle EU-Staaten geregelt werden.