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Bayerisches LfSt: Kurz-Info zur befristeten Umsatzsteuersenkung

Information des Bayerischen Landesamts für Steuern (Stand: März 2021), Aktenzeichen: S 7030.1.1-2/10 St33

  1. Allgemeines
  2. Spezialfall Gastronomie
  3. Anzahlungen
    3.1. Anzahlungs- oder Vorausrechnung vor dem 01.07.2020 erteilt
    3.2. Anzahlungs- oder Vorausrechnung zwischen 01.07. und 31.12.2020 erteilt
  4. Rechnungsstellung
  5. Teilleistungen
  6. Land- und Forstwirtschaft
  7. Einfuhrumsatzsteuer
  8. Sonderregelungen
  9. Übergangsregelung bei unrichtigen Rechnungen

Auf den Internetseiten des Bayerischen LfSt:

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