Bundestag: Angaben zu Mindereinnahmen aus ermäßigter Umsatzsteuer
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 658/2025 vom 02.12.2025
Der ermäßigte Umstatzsteuersatz auf Nahrungsmittel inklusive Milch, Kaffee, Tee, Kakao und Leitungswasser führt im Jahr 2025 zur rechnerischen Mindereinnahmen von 28,8 Milliarden Euro. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2906) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2687).
Darin nennt sie auch Daten, wann der ermäßigte Satz für bestimmte Produkte eingeführt wurde. So sei er am 29. Mai 1967 für Fleisch und genießbaren Schlachtabfall eingeführt worden.