Bundestag: Stärkere Regulierung von Kryptowerten gebilligt
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 571/2025 vom 5.11.2025
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollen künftig Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern melden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1937) hat der Finanzausschuss am Mittwochvormittag gebilligt. Im Plenum soll dieser am morgigen Donnerstagabend beschlossen werden. Im Oktober hatte der Finanzausschuss zu der Vorlage eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Für den Gesetzentwurf votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Einstimmig angenommen worden waren zuvor bei Enthaltung der AfD-Fraktion noch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Einer davon umfasste redaktionelle Änderungen, einer Löschfristen für Daten beispielsweise bei Dauerschuldverhältnissen wie Lebensversicherungen und einer den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Aus Sicht ist der CDU/CSU-Fraktion sind die Maßnahmen im Gesetzentwurf angesichts der wachsenden Bedeutung von digitalen Vermögenswerten nötig. Sie leisteten einen Beitrag zur internationalen Kooperation im Steuerbereich.
Anders sieht das die AfD-Fraktion. Sie zweifelt an, dass es zu umfangreichen Steuereinnahmen aus Gewinnen mit Kryptogeschäften kommen werde. Außerdem wandte sie sich gegen den Gesetzentwurf, mit Verweis darauf, dass es lediglich um Umsetzung von EU-Vorgaben gehe.
Dem widersprach die SPD-Fraktion. Mit den gemeinsamen Finanzmarktregeln werde Europa stärker zusammengeführt. Der Austausch zwischen Steuerbehörden werde gestärkt.
Vonseiten der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wurde argumentiert, dass die Abgeordneten die Vertreter des deutschen Volkes seien, und nicht der Krypto-Community. Es sei nur gerecht, dass Gewinne aus Krypto-Geschäften versteuert werden müssten, schließlich müsste alle Bürger auch Einnahmen aus Arbeit oder Aktiengewinnen versteuern.
Ins gleiche Horn stieß die Fraktion Die Linke. Es sei erschreckend, dass lediglich drei Prozent der Personen, die mit Kryptowerten handelten, ihrer Steuerpflicht nachkämen. Es seien mehr Daten notwendig, um die Steuerpflicht durchzusetzen.
Die Anhörung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/wp21_a07_Anhoerungen/1113244-1113244
Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1113484
Anhörung zur Besteuerung von Kryptowerten
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 506/2025 vom 14.10.2025
Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht hat anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2026 (DAC 8), in der es insbesondere um die Besteuerung von Kryptowerten geht (21/1937), sich abzeichnende regulative Anforderungen thematisiert.
Dessen Vertreter Matthias Steger, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, schreibt in seiner schriftlichen Stellungnahme: “Der Regulierungsentwurf trifft kleine Unternehmen besonders hart, weil keine Ausnahmen, Bagatellgrenzen oder Sandbox-Ansätze vorgesehen sind.„ So seien für Großbanken und Start ups einheitliche Meldepflichten vorgesehen, “ohne Rücksicht auf deren Ressourcen und Risikoprofil„.
Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) bezifferte den Steuerausfall bei Krypto-Werten in Deutschland auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. “Das vorliegende Gesetz markiert zweifellos einen Paradigmenwechsel in der steuerlichen Erfassung von Kryptowerten und anderen digitalen Finanzprodukten„, schreibt die DSTG, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, in ihrer schriftlichen Stellungnahme.
Die internationale Koordination durch das Rahmenwerk der Industrieländerorganisation OECD zu Berichtspflichten bei Krypto-Werten (Crypto-Asset Reporting Framework, CARF) sei “ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung„. Allerdings werde “ohne ausreichende Ressourcen für die Finanzverwaltung selbst das ambitionierteste Transparenzgesetz seine beabsichtigte Wirkung verfehlen„, warnt die DSTG.
Nötig seien “mindestens 500 zusätzliche Stellen in spezialisierten Einheiten„. Ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag sei für die IT-Modernisierung erforderlich. Mindestens 2.000 Mitarbeiter müssten zu Kryptowerte-Spezialisten ausgebildet werden.
Als “absolut erforderlich„ bezeichnete Jörg Bibow das Gesetz. Er ist Ökonomie-Professor am Skidmore College in New York und wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Sachverständiger vorgeschlagen. Allerdings lasse sich das Problem des mangelhaften Steuervollzugs bei Kryptowerten nur durch internationale Kooperation lösen, mahnte er an.
In der Anhörung wurde zuvor gelobt, dass 67 OECD-Länder an dem OECD-Rahmenwerk zur Besteuerung der Kryptowerte teilnehmen. “Über 100 Länder nehmen nicht teil„, stellte Bibow dazu fest. Folglich werde es weiterhin Möglichkeiten geben, außerhalb der OECD-Länder entsprechende Geschäfte zu machen.
Co-Pierre Georg, Finanz-Professor an der Frankfurt School of Finance and Management und geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, sprach sich in der Anhörung dagegen aus, dass bei der Besteuerung von Gewinnen mit Kryptowerten eine Jahresfrist gelte, derzufolge Veräußerungsgewinne nach dieser Frist steuerfrei seien. Das sei “nicht mehr zeitgemäß„. Deutschland nehme damit mittlerweile eine Sonderrolle in der EU.
Er verwies auf Daten, denen zufolge in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 47,3 Milliarden Euro an realisierten Kryptogewinnen erwirtschaftet worden seien. Der Kryptosteuersoftware-Anbieter Blockpit schätze die Zahl der Kryptonutzer in Deutschland auf sieben Millionen.
Quelle: bundestag.de