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BMF: Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuernach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG

Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten

Bundesministerium der Finanzen 11. November 2025  IV C 5 - S 2334/00087/014/013 (DOK COO.7005.100.3.13213586)

Bezug: Erörterung in den Sitzungen LSt II/2025 zu TOP 3 und LSt III/2025 zu TOP 7

Anwendungsregelung

Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 29. September 2020 (BStBl I Seite 972) und ist vorbehaltlich der Rn. 11 und 30 für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2030 (§ 52 Absatz 4 Satz 21 und Absatz 37c EStG) anzuwenden. Die monatlichen Pauschalen nach den Rn. 23 und 24 des BMF-Schreibens vom 29. September 2020 (a. a. O.) sind letztmalig auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen vor dem 1. Januar 2026 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die vor dem 1. Januar 2026 zufließen.

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 (BGBl. I Seite 2498, BStBl I Seite 1211) und des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2451, BStBl 2020 I Seite 17) die folgenden Grundsätze (Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben vom 29. September 2020 (a. a. O.) sind durch Fettschrift hervorgehoben): 

Inhaltsverzeichnis

1.    Überblick über die Regelungen
2.    Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG
2.1  Steuerbefreiung des vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gestellten Ladestroms
2.2  Steuerbefreiung der zeitweisen unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer
       betrieblichen Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer
3.    Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten
3.1  Ermittlung der tatsächlichen Stromkosten
3.2  Strompreispauschale
4.    Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG
4.1  Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung der Ladevorrichtung
4.2  Pauschalierung der Lohnsteuer für Zuschüsse des Arbeitgebers
5.    Reisekosten
6.    Zusätzlichkeitsvoraussetzung
7.    Aufzeichnungen im Lohnkonto

Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges Schreiben [pdf, 240KB]

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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