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FG Köln: Ernstliche Zweifel an der Eignung eines herangezogenen Kaufpreismittelwerts aus einem Grundstücksmarktbericht als Vergleichsfaktor

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 11.4.2019, 4 V 405/19 = SIS 19 10 78 (veröffentlicht am 2.7.2019)

Bewertung: Feststellung des Grundbesitzwertes, Vergleichswertverfahren, Kaufpreismittelwerte, Differenzierung nach Wohnlagen und Baujahresspannen

www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2019/4_V_405_19_Beschluss_20190411.html

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