USt-Umrechnungskurse

Umsatzsteuer-Umrechnungs­kurse;
Übersichten für die Jahre 2022 bis 2025

Nach § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG sind Werte in fremder Währung zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuer­beträge auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundes­ministerium der Finanzen für den Monat öffentlich bekannt gibt, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4) vereinnahmt wird. Hier finden Sie die monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungs­kurse für das laufende Jahr sowie die Gesamt­übersichten über die in den Vorjahren monatlich bekannt gegebenen Kurse zur Umrechnung.

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