29. Sitzung des Stabilitätsrates am 6. Mai 2024

Langfristige Schuldentragfähigkeit der öffentlichen Haushalte sichern – auch vor dem Hintergrund andauernder Herausforderungen und geänderter europäischer Rahmenbedingungen

Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 6.5.2024

Der Stabilitätsrat tagte am 6. Mai 2024 unter dem Vorsitz der Ministerin der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen, und des Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner.

Der Stabilitätsrat stellt fest, dass die Finanzpolitik in Folge der krisenbedingten Belastungen der vergangenen Jahre in Verbindung mit gestiegenen Zinsen, einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und zunehmenden strukturellen Aufgaben weiterhin in einem sehr anspruchsvollen Umfeld agiert. Nach einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um preisbereinigt 0,3 Prozent im vergangenen Jahr, wird für das Jahr 2024 nur eine moderate konjunkturelle Belebung im Jahresverlauf erwartet. Die Inflationsrate dürfte sich nach dem starken Preisauftrieb der vergangenen beiden Jahre nach und nach wieder in etwa um den Zielwert der EZB einpendeln.

Die vom Stabilitätsrat vorgelegte Fiskalprojektion verdeutlicht, dass die öffentlichen Haushalte weiter vor großen Herausforderungen stehen. Dazu gehören insbesondere die notwendige finanzpolitische Normalisierung nach den Krisen, der Aufbau fiskalischer Puffer für zukünftige Krisen, die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit, die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sowie die Dekarbonisierung – bei gleichzeitiger Rückführung der Schuldenstandsquote.

„Stabile Staatsfinanzen sind die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Diesem Gedanken folgt unsere Haushaltsstrategie im Bund, die wir mit Investitionen in Rekordhöhe und Reformen kombinieren. Eine moderat restriktive Finanzpolitik wirkt nicht nur als Inflationsbremse. Sie ermöglicht es auch erst, nachhaltigen Investitionsspielraum zu schaffen. Niemand wird durch Schulden oder Wunschdenken Wachstum erzeugen können. Wohlstand muss erst erarbeitet werden. Durch Reformen und Entlastungen sollten wir jetzt Freiräume für neues wirtschaftliches Wachstum eröffnen.“
Der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner
„Die Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes geht in die richtige Richtung. Es ist zudem zu begrüßen, dass die Notwendigkeit wichtiger Zukunftsinvestitionen im neuen Regelwerk stärker berücksichtigt wird. Auch im Bund und in den Ländern müssen wir in der Lage sein, wichtige Zukunftsinvestitionen zu stemmen. Gerade Investitionen in die Infrastruktur, in die Bildung, in den Klimaschutz und die innere Sicherheit stehen bei den Ländern dabei im besonderen Fokus. Dabei gilt es auch eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen sicherzustellen.“
Die Ministerin der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen
„Die Lösung der heutigen Herausforderungen darf nicht eine immer tiefergreifende Verschuldung auf Kosten der zukünftigen Generation sein. Regierungen müssen lernen, mit Steuereinnahmen auszukommen und Prioritäten zu setzen. Nur so lässt sich die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte dauerhaft sicherstellen. Hierbei hilft die Schuldenbremse, indem sie Regierungen zwingt, sich über den staatlichen Aufgabenumfang in einer Sozialen Marktwirtschaft und einen effizienten Umgang mit Steuergeldern Gedanken zu machen. Diese Erkenntnis sollte mehr denn je die Leitplanken in den kommenden Haushaltsberatungen bilden.“
Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk

Der Stabilitätsrat erwartet für das Jahr 2024 ein gesamtstaatliches Defizit von rd. 1 ¾ Prozent des BIP. Im Jahr 2025 dürfte sich das gesamtstaatliche Defizit auf rd. 1 Prozent des BIP verringern. Das strukturelle, d.h. um konjunkturelle und bestimmte Einmaleffekte bereinigte, gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit läge im Jahr 2024 bei rd. 1 ¼ Prozent des BIP, würde zunächst im Jahr 2025 auf rd. ¾ Prozent des BIP zurückgehen und in den beiden Folgejahren wieder leicht ansteigen. Am Ende des Projektionszeitraums im Jahr 2028 läge es bei rd. 1 Prozent des BIP.

Das auf Basis des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in § 51 Absatz 2 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz verankerte mittelfristige Haushaltsziel (MTO) des präventiven Arms bzw. die Defizitobergrenze des Fiskalvertrages (strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP) wird damit im Projektionszeitraum nicht erreicht.

Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, die am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, ist das MTO allerdings nicht mehr Gegenstand der europäischen Haushaltsüberwachung. Künftig werden für die Mitgliedstaaten in der Regel für einen Zeitraum von 4 Jahren länderspezifische Nettoausgabenpfade festgelegt. Der Prozess zur Festlegung der Ziele beginnt im Juni dieses Jahres. Daher können derzeit noch keine hinreichend präzisen Aussagen zur Einhaltung der künftigen europäischen Zielgrößen für Deutschland getroffen werden. Der Stabilitätsrat wird die Projektion für den Nettoausgabenpfad vor Abgabe des mittelfristigen strukturell-finanzpolitischen Plans beraten.

Der Beirat des Stabilitätsrates hält die projizierten Defizitquoten unter der Annahme, dass die Regelgrenze der Schuldenbremse eingehalten wird, für plausibel, sieht jedoch erheblichen haushaltspolitischen Handlungsbedarf, diese tatsächlich zu erreichen. Im EU-Vergleich werden die Staatsfinanzen auf mittlere Sicht als solide eingeschätzt. Aus Sicht des Beirats erscheint es möglich, wenn auch nicht sicher, dass die in der Projektion in Aussicht gestellten strukturellen Defizite und Ausgabenpfade kompatibel mit den neuen Vorgaben der europäischen Haushaltsüberwachung sind.

Im Grundsatz bestärken die neuen europäischen Fiskalregeln den Stabilitätsrat darin, seinen Fokus weiterhin auf eine auf mittlere und langfristige Sicht tragfähige Haushaltspolitik von Bund und Ländern zu richten. Der Stabilitätsrat empfiehlt daher Bund und Ländern – im Hinblick auf die in der Projektion festgestellte Überschreitung der Defizitvorgaben und die Vorgaben des neuen Stabilitäts- und Wachstumspaktes – eine umsichtige auf Schuldentragfähigkeit und Wachstum gerichtete mittelfristige Haushaltsstrategie konsequent zu verfolgen, die den Raum für die nötigen Investitionen lässt und mit Reformen kombiniert wird, die einem nachhaltig höheren Wachstum förderlich sind.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de

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