Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

EU: Einheitliche und vereinfachte Steuervorschriften für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/23/4405 vom 12.9.2023

Die Europäische Kommission hat heute ein wichtiges Paket von Initiativen zur Reduzierung der Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union angenommen.

Der heutige Vorschlag „Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (Business in Europe: Framework for Income Taxation, BEFIT) soll das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden erleichtern, indem ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten großer Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Steuerbehörden leichter die geschuldeten Steuern festsetzen können. Dank der neuen, vereinfachten Vorschriften könnten die Befolgungskosten für in der EU tätige Unternehmen um bis zu 65 % sinken.

BEFIT heißt:

  • Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln.
  • Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst.
  • Für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe wird ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der auf dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre basiert.

Die Einhaltung von Steuervorschriften kostet die Unternehmen viel Geld, weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften zurechtfinden müssen. Dies hält die Unternehmen nicht nur von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU ab, sondern es stellt auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt dar.

Die Einzelheiten

Der Vorschlag baut auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über eine globale Mindestbesteuerung und der Ende 2022 angenommenen Richtlinie zur Säule 2 auf. Er tritt an die Stelle der Kommissionvorschläge zur GKB (gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) und zur GKKB (gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage), die zurückgezogen werden[1]. Die neuen Vorschriften sollen verpflichtend für in der EU tätige Konzerne mit einem jährlichen Gesamtertrag von mindestens 750 Mio. EUR gelten, deren Muttergesellschaft mindestens 75 % der Eigentumsrechte oder der Ansprüche auf Gewinnbeteiligung hält.

Kleinere Gruppen können sich für die Anwendung der Regeln entscheiden, solange sie einen konsolidierten Abschluss erstellen. Dies könnte besonders für KMU von Interesse sein.

Verrechnungspreisgestaltung

Das heutige Paket umfasst auch einen Vorschlag zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU und zur Gewährleistung eines gemeinsamen Ansatzes für die Verrechnungspreisgestaltung.

Mit dem Vorschlag werden die Rechtssicherheit im Steuerbereich erhöht und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung gesenkt. Außerdem werden mit der Richtlinie die Möglichkeiten für Unternehmen reduziert, die Verrechnungspreisgestaltung für eine aggressive Steuerplanung zu nutzen.

Nächste Schritte

Wenn die Vorschläge vom Rat angenommen werden, treten sie am 1. Juli 2028 (BEFIT) bzw. am 1. Januar 2026 (Vorschlag für die Verrechnungspreisgestaltung) in Kraft.

[1] COM(2016) 685 final und COM(2016) 683 final.

Weitere Informationen:

Zitate

Die Kommission unternimmt heute einen weiteren Schritt hin zu einfacheren und gerechteren EU-Steuervorschriften für Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. KMU werden ihre Steuererklärungen gemäß einem einzigen Regelwerk abgeben, anstatt sich in 27 verschiedenen nationalen Steuersystemen zurechtfinden zu müssen. Dadurch sparen sie an Befolgungskosten und können mehr grenzüberschreitende Investitionen tätigen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Die heutigen Vorschläge zur Körperschaftsteuer beruhen auf den Arbeiten der OECD/G20 zur Einführung eines gemeinsamen Regelwerks für die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen und zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Verrechnungspreisgestaltung, wie beispielsweise Gewinnverlagerung, Steuervermeidung und Doppelbesteuerung, mit dem Ziel, die Rechtssicherheit im Steuerbereich zu verbessern und Möglichkeiten für eine aggressive Steuerplanung zu reduzieren.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ - 12/09/2023
Mit den heutigen Vorschlägen soll es vor allem für kleine und große Unternehmen leichter werden, in der EU tätig zu sein, indem die Befolgungskosten im Steuerbereich gesenkt und so Ressourcen für Investitionen und neue Arbeitsplätze freigesetzt werden. Außerdem sollen unsere Vorschläge den Steuerbehörden helfen sicherzustellen, dass die Unternehmen angemessene Steuern zahlen. Nach der Annahme der EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines effektiven Mindeststeuersatzes für große multinationale Unternehmensgruppen ist dies heute ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einfacheren, klareren und kosteneffizienteren Steuersystemen in der EU.
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni - 12/09/2023
  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR